Abfertigung Alt:

Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, gilt die Regelung Abfertigung alt.

Ein Anspruch auf die Abfertigung besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Jahre ohne Unterbrechung gedauert hat. Die Höhe der Abfertigung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab

 >> nach 3 jähriger Dienstzeit > 2 Monatsentgelte >> nach 5 jähriger Dienstzeit < 3 Monatsentgelte >> nach 10 jähriger Dienstzeit < 4 Monatsentgelte >> nach 15 jähriger Dienstzeit > 6 Monatsentgelte >> nach 20 jähriger Dienstzeit > 9 Monatsentgelte >> nach 25 jähriger Dienstzeit > 12 Monatsentgelte

 

Bei folgenden Beendigungsarten besteht ein Abfertigungsanspruch >> bei Arbeitgeberkündigung >>bei ungerechtfertigter oder unverschuldeter Entlassung >> bei berechtigtem vorzeitigen Austritt >> bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses >> bei einvernehmlicher Lösung

 

******************************************************************************************************************************

Abfertigung Neu:

Wenn das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, gilt die Regelung Abfertigung Neu.

Der Arbeitgeber zahlt in die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses 1,53 % des monatlichen Bruttoentgeltes inklusive Sonderzahlungen an die Krankenkasse ein. Die Krankenkasse leitet diesen Betrag an die ausgewählte BVK weiter. Diese verwaltet und veranlagt die Beiträge für die Kolleginnen und Kollegen.

Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren mittels Betriebsvereinbarung, welche BVK gewählt wird.