Arbeitsverhinderung.

>> eigener Eheschließung > 3 Arbeitstage, >> Eheschließung eines Kindes, Stief-oder Adoptivkindes, eines Elternteiles, sowie Geschwistern, wenn die Hochzeit auf einen Arbeitstag fällt > 1 Arbeitstag. >> Endbindung der Ehe-bzw. Lebenspartnerin > 1 Arbeitstag. >> Wohnungswechsel im Fall eines bereits bestehenden eigenen Haushaltes oder im Fall der Gründung eines eigenen Haushaltes > 2 Arbeitstage. >> Tod der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners oder eines Elternteiles > 2 Arbeitstage. >> Tod der Lebenspartnerin bzw. Lebenspartners, wenn ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat > 2 Arbeitstage. >> Tod eines Kindes > 2 Arbeitstage. >> Tod eines Geschwisters- Stief-, Groß- oder  Schwiegereltern > 1 Arbeitstag >> Achtung bei allen Todesfällen gilt 1 Tag zusätzlich, wenn der Tag des Begräbnisses an einen Arbeitstag fällt.