Eine Sommergrippe am Meer, ein gebrochenes Bein beim Wandern. Gesundheitliche Probleme im Urlaub sind nicht nur unangenehm, sie werfen mitunter auch arbeits- und sozialrechtliche Fragen auf.
Deshalb haben wir die wichtigsten Infos zu diesem Thema zusammengestellt.
- Wenn eine Krankheit im Urlaub mindestens vier Kalendertage dauert, wird der Urlaub unterbrochen. Das bedeutet, dass jene Krankheitstage, die auf Werktage fallen, nicht als Urlaubstage
gerechnet werden.
- Voraussetzung ist, dass ihr die Erkrankung nach dreitägiger Krankheitsdauer unverzüglich bei der AT&S meldet und gleich nach der Rückkehr eine ärztliche Bestätigung über Beginn und Dauer
der Arbeitsunfähigkeit vorlegt. Daher gleich am Urlaubsort zum Arzt oder ins Spital gehen.
- Wer im Ausland krank wird, braucht eine Bestätigung des Krankenhauses oder eines Arztes samt behördlicher Beglaubigung, dass dieser zur Ausübung seines Berufs berechtigt ist. Deshalb
solltet ihr im Ausland möglichst ein öffentliches Spital aufsuchen!
- Eine krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub aber nicht automatisch. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder ihr wieder gesund seid, müsst ihr wieder zur Arbeit gehen.
Die Krankheitstage fließen ins Urlaubsguthaben zurück.
- Verspätung. Wenn ihr wegen Erkrankung, Verletzung, Schlechtwetter oder Flugverspätungen am Urlaubsort festsitzt, müsst ihr die Verhinderung unverzüglich melden. Das Entgeld muss in diesen
Fällen weiterbezahlt und Fehltage dürfen nicht als Urlaub gerechnet werden.
Einen schönen und gesunden Urlaub!