Kündigungen

Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Ende der Arbeitswoche durch Kündigung lösen. Bis zu 1 Dienstjahr > 1 Woche, über 1 bis 5  Dienstjahre > 2 Wochen, über 5 bis 10 Dienstjahre > 4 Wochen, über 10 Dienstjahre > 6 Wochen.  Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Letzten eines Kalendermonats durch Kündigung lösen. Bis zu 2 Jahre > 6 Wochen, über 2 bis 5 Jahre >2 Monate, über 5 bis 15 Jahre > 3 Monate über 15 bis 25 Jahre > 4 Monate, über 25 Jahre > 5 Monate.